Mit dem Ministerialerlass vom 6. Oktober 2021 wurden die Modalitäten für die Inanspruchnahme der neuen Steuerprämie, die durch das "DL Sostegni Bis" (Gesetzesdekret über die Unterstützung Bis) eingeführt wurde, in Bezug auf die Ausgaben für Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden, die in den Jahren 2021 und 2022 anfallen werden, festgelegt.
Die Steuervergünstigung erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Arten von Interventionen:
Instandhaltungs-, Präventions- und Restaurierungsarbeiten gemäß Artikel 29 des Gesetzes über das kulturelle Erbe
Installation von Systemen, die zur Verbesserung der Erhaltung oder Sicherheit des Gebäudes beitragen
Beseitigung der architektonischen Hindernisse
Das Objekt, das Gegenstand der Intervention ist, muss einer kulturellen Beschränkung unterliegen (was gemeinhin als "Anmeldung" bezeichnet wird)
Die Steuervergünstigung beträgt 50 % der entstandenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 000 € und wird so lange gewährt, bis die zugewiesenen Mittel, die sich für die Jahre 2021 und 2022 auf jeweils 1 Mio. € belaufen, erschöpft sind.
Um in den Genuss der Prämie zu kommen, muss im Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden, ein Antrag bei der Generaldirektion für Archäologie, Schöne Künste und Landschaft des Kulturministeriums eingereicht werden.
Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigung innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung zu prüfen.
Die Restaurierungsprämie kommt also zur Kunstprämie hinzu und birgt die Gefahr, dass eine weitere Chance verpasst wird, das Ziel einer stärkeren Beteiligung privater Investitionen im Bereich des kulturellen Erbes zu erreichen, da die Ausgabenobergrenze von 100.000 € sicherlich nicht mit Eingriffen von gewissem Gewicht in Einklang steht, insbesondere wenn es sich um prestigeträchtige Gebäude handelt, die neben baulichen Problemen auch größere (und oft kostspieligere) Eingriffe einer echten künstlerischen Restaurierung mit dem Einsatz hoch spezialisierter Arbeitskräfte und wertvoller Materialien erfordern.
Schließlich stellt die Begrenzung durch die geringen Haushaltsmittel ein weiteres kritisches Element dar, das sicherlich einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Einschätzung der Eigentümer hinsichtlich der Möglichkeit größerer Restaurierungsarbeiten haben wird.
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